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Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich zielt darauf ab, Chancengleichheit zwischen Schüler:innen mit und ohne Behinderungen sicherzustellen.

Kinder und Jugendliche, die trotz ihrer Einschränkungen das Potenzial besitzen, die Bildungsziele des Lehrplans zu erreichen, erhalten daher spezifische Unterstützungen.

Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich ist eine diagnostizierte körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt.

Wurde durch eine Fachperson eine entsprechende Diagnose gestellt, werden die Massnahmen des Nachteilsausgleichs im schulischen Standortgespräch (SSG) festgelegt. 

Auf dieser Seite sammeln wir eure Fragen zum Nachteilausgleich und veröffentlichen Antworten in unserem neuen Blog.

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Informationen zum Nachteilsausgleich

Einen guten Einstieg in das Thema bietet diese Zusammenfassung von Isolde Schaffter-Wieland für die Schweizerische Fachgesellschaft ADHS.